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Neues Maklerrecht

Ab 23.12.2020 gilt:

Maklerprovision beim Immobilienkauf wird geteilt!

Bisherige Rechtslage um die Maklerprovision beim Immobilienkauf
Mangels gesetzlicher Regelung erfolgte die Aufteilung und Höhe der Maklerprovision bisher von Region zu Region unterschiedlich. In einigen Bundesländern fiel die volle Maklerprovision für den Käufer an. Im übrigen Bundesgebiet haben sich Käufer und Verkäufer für gewöhnlich die Provision etwa zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Das neue Maklerrecht 2020
Nun verwirklicht der Gesetzgeber mit den Änderungen im Maklerrecht sein Ziel, durch bundesweit einheitliche, verbindliche Reglungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen.

Da aber auch der Käufer von der Tätigkeit des vom Verkäufer beauftragten Maklers profitiert, soll er weiterhin an der Maklerprovision partizipieren, jedoch nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent der insgesamt anfallenden Provision!

Am 23.06.2020 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 23.12.2020 in Kraft.

In den neuen §§ 656 a-d BGB ist das neue Maklerrecht festgelegt:

Anwendungsbereich

  • Einfamilienhäuser
  • Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
  • Eigentumswohnungen

Keine Anwendung bei:

  • Baugrundstücken
  • Gewerbeimmobilien
  • Mehrfamilienhäusern

Weitere Voraussetzung:

Käufer = Verbraucher

Fazit:

Verkäufer und Käufer zahlen die gleiche Provision!

Das hat zur Folge:

– Verkäufer keine Provision = Käufer keine Provision

– Erlass mit einer Partei gilt auch für die andere Seite

D.h. auch, dass der Käufer nun im Exposé an der aufgeführten Käuferprovision erkennen kann, dass der Verkäufer einen Maklervertrag mit einer Provisionsregelung in gleicher Höhe geschlossen hat.

Wir begrüßen diese bundesweit geltende Neuregelung. Unsere umfangreiche Dienstleistung bringen wir sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer entgegen, so dass die Teilung der Provision fair ist.

Sollten Sie noch detailliertere Auskünfte zum neuen Maklerrecht wünschen, so stehen wir Ihnen gern für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Hauptstelle

Warendorfer Straße 61
59302 Oelde

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