Verkäufer / Vermieter
Häufig gestellte Fragen
Verkauf
Ein professioneller und seriöser Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilie auch gerecht wird.
Ein zu hoch angesetzter Kaufpreis (häufiges Motto der Verkäufer: „Runtergehen kann ich ja immer noch“) führt meist zu Verlusten für den Eigentümer, weil die Immobilie am Markt „verbrannt“ wird.
Bei einem zu niedrig angesetzten Kaufpreis ist der Verlust beim Verkauf Ihrer Immobilie sogar garantiert. Dies kommt häufig bei älteren, alleinstehenden Verkäufern vor, die emotional vielleicht noch den Verlust eines Partners verkraften müssen.
Der Verkauf einer Immobilie ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Vielen Eigentümern fehlt einfach die Zeit, um sich dieser Aufgabe mit dem benötigten Fachwissen angemessen zu widmen.
Wir bieten Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch in unseren Räumen an. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck, ob es für Sie besser ist, mit uns die Vermarktung Ihrer Immobilie durchzuführen.
Bei der Aufnahme Ihrer Immobilie gehen wir mit Ihnen gemeinsam die Liste der benötigten Unterlagen durch, die für Käufer sowie das finanzierende Kreditinstitut notwendig sind. Sollten evtl. Unterlagen nicht auffindbar sein, kümmern wir uns um die Besorgung der fehlenden Unterlagen.
Statt Besichtigungsmarathons mit großem Besucherandrang zeigt man seine Immobilie nur noch den wirklich Interessierten.
Besuche fremder Menschen werden auf ein absolutes Minimum reduziert. Dies wird durch den Einsatz digitaler Technik möglich.
Wir erstellen einen virtuellen 360°-Rundgang von Ihrer Immobilie.
So können wir Ihre Immobilie potenziellen Interessenten zeigen, ohne Eigentümer oder Immobilienkäufer einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen.
Wurde der potentielle Käufer gefunden und die Finanzierung sichergestellt, dann ist es an der Zeit, den Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs zu beauftragen.
Da der Käufer einer Immobilie das Notar-Wahlrecht hat (“Wer zahlt, bestimmt”), kann dieser den Notar beauftragen.
Im Rahmen unseres Verkaufsservice leiten wir dem Notar die wichtigen Informationen zur Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes zu.
Sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer besprechen wir den Entwurf vor Vertragsunterzeichnung ausführlich.
Dann stimmen wir mit dem Notar einen für alle Parteien passenden Termin für die Beurkundung ab und begleiten Verkäufer und Käufer beim Notartermin.
Vermietung
Im Wesentlichen hat der Vermieter folgende Pflichten:
- Die Wohnung oder das Haus im vereinbarten Zustand zur Verfügung zu stellen.
- Den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
- Instandhaltung und Reparatur
- Gestattung der Aufnahme von engen Familienmitgliedern wie z.B. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn dadurch die Wohnung nicht überbelegt wird.
Stellen Sie sicher, dass Sie die neuesten Mietvertragsformulare nach aktueller Rechtsprechung nutzen, z.B. die Mietverträge von Haus und Grund, die Sie bei uns erhalten können.
Falsche Formularklauseln und Formulierungen sind unwirksam und gelten als nicht geschrieben.