Kontakt

Abrechnungsbelege einsehen

Mieter haben das Recht, Einsicht in die Abrechnung des Vermieters zu nehmen. Zwar hat die Belegeinsicht grundsätzlich am Wohnsitz des Vermieters zu erfolgen. Liegt dieser allerding weit entfernt vom Mietobjekt, so hat die Einsicht am Mietobjekt zu erfolgen. Der Vermieter muss zudem einen Termin zu den üblichen Bürozeiten vorschlagen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Belegeinsicht gewährt worden. Andernfalls kann der Mieter argumentieren, dass eine Belegeinsicht nicht möglich war und eine Nachzahlungspflicht nicht entstanden ist. Vermieter sollten daher darauf achten, ihren Mietern wirksam Einblick in die Abrechnungsbelege zu gewähren.   

Weitere Immobilienurteile

Spekulationssteuer bei Ferien- oder Zweitwohnung vermeiden: Wer Immobilien vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern, wenn er die Immobilie zu bestimmten Zeiten ausschließlich selbst genutzt hat. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, was unter einer „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ zu verstehen ist. Eine Eigennutzung setzt nicht voraus, dass der Eigentümer die Wohnung /das Haus als Hauptwohnsitz bewohnt oder sich dort überwiegend aufhält. Es reicht aus, wenn er seine Immobilie nur zeitweilig nutzt, sofern sie ihm in der übrigen Zeit dauerhaft zur Verfügung steht. Das gilt auch für Ferienimmobilien und Zweitwohnungen, die nicht zur Vermietung bestimmt sind. Eine steuerfreie Veräußerung von Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist setzt voraus, dass der Eigentümer die Immobilie drei Jahre am Stück selbst nutzt, und zwar im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren. Dabei müssen es nicht 36 Monate sein. Ein Jahr und zwei Tage können bei geschickter Zeitplanung ausreichend sein. 

Maximal vier Jahre Mindestmietdauer: Laut Bundesgerichtshof darf die Mindestmietdauer für Wohnraum maximal vier Jahre betragen, da ansonsten der Mieter unangemessen benachteiligt wird. Werden mehr als vier Jahre vereinbart, dann ist die Klausel ungültig und die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Üblicherweise werden Laufzeiten zwischen ein und vier Jahren abgeschlossen. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass mittlerweile jede fünfte Wohnung so vermietet wird.

Hauptstelle

Warendorfer Straße 61
59302 Oelde

Geschäftszeiten

Mo - Fr:
08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten
Folgen Sie uns:

Lesen Sie täglich Neues und bleiben Sie immer auf den aktuellesten Stand!