Kontakt

Diebstahl unter Mietern

Kann einem Mieter fristlos gekündigt werden, der seinen Nachbarn bestiehlt? Ja, Vermieter können einem Mieter kündigen, wenn dieser gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt. Dazu gehört auch die Pflicht, den Hausfrieden zu wahren. Wenn ein Mieter seinen Nachbarn bestiehlt, ist der Hausfrieden gestört und ein Zusammenleben ist nicht mehr zumutbar. In diesem Fall kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.

Weitere Immobilienurteile

Mietminderung bei Legionellenbelastung: Legionellen stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar und rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent. Das Landgericht Berlin hat so entschieden. In einem aktuellen Fall wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass das Trinkwasser in der Wohnung einer Berliner Mieterin in den Jahren 2014 bis 2017 von Legionellen befallen war. Die Mieterin verklagte die Vermieterin auf eine Mitminderung von 10 Prozent. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Mieterin legte Einspruch ein. Das Landgericht entschied zu Gunsten der Mieterin. Auch wenn die Gesundheitsgefahr aufgrund der geringen Legionellenbelastung als gering einzustufen ist, kann sie nicht ausgeschlossen werden. Die Tatsache, dass die Mieterin die Wohnung nicht bewohnt, spielt keine Rolle.

10-Prozent-Grenze bei Wohnflächenabweichung: Viele Wohnungen sind kleiner als vertraglich vereinbart. Allerdings ist eine Toleranzgrenze von 10 Prozent erlaubt. Steht im Mietvertrag eine Fläche von 100 qm, die Wohnung aber tatsächlich nur 90 qm bemisst, dann muss der Mieter für die 100 qm die Kaltmiete bezahlen. Das gilt aber nicht für die Berechnung der Nebenkosten und Mieterhöhungen. Hier gilt die tatsächliche Wohnungsgröße. Wird die Toleranzgrenze von 10 Prozent überschritten, dann kann der Vermieter die Miete kürzen und fristlos kündigen. Aber Vorsicht! Steht im Mietvertrag, dass die angegebene Fläche wegen möglicher Messfehler nicht zur Angabe der Wohnungsfläche diene, kann der Mieter auch bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent keine Rechte geltend machen.

Hauptstelle

Warendorfer Straße 61
59302 Oelde

Geschäftszeiten

Mo - Fr:
08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten
Folgen Sie uns:

Lesen Sie täglich Neues und bleiben Sie immer auf den aktuellesten Stand!