Kontakt

Fahrräder gehören nicht in den Hausflur

In Mehrfamilienhäusern ist es nicht immer einfach, eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu schaffen. Doch wohin mit dem Fahrrad, wenn es weder vor dem Haus noch im Hinterhof vernünftige Abstellplätze gibt? Der Eigentümerverband Haus + Grund weist daraufhin, dass Fahrräder grundsätzlich nicht im Hausflur abgestellt werden sollten, denn dort behindern sie in der Regel andere Bewohner bei der Nuzung des Treppenhauses und verstellen Fluchtwege. Wenn der Vermieter Fahrradstellplätze z. B. im Hof oder Keller zur Verfügung stellt, dann dürfen Fahrräder nicht an anderer Stelle abgestellt werden. Ein generelles Abstellverbot für Fahrräder ist unwirksam.

Weitere Immobilienurteile

Blumenkästen auf dem Balkon: Mietern darf das Aufstellen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons nicht grundsätzlich untersagt werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Vermieter diese Praxis zuvor jahrelang geduldet hat. Ebenso müssen stabil angebrachte Blumenkästen aufgrund von allgemeinen Sicherheitsbedenken nicht entfernt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Blumenkästen so gut wie nie herunterfallen und keine erhöhte Gefahr für Menschen oder Sachen darstellen.

Obst ernten: Wer Pflichten erfüllt, der hat auch Rechte. So entschied jüngst das Landgericht Leverkusen, dass Mieter, die den Garten pflegen müssen, auch das Obst von Bäumen und Sträuchern ernten dürfen. Dies gilt, sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde.  

Hauptstelle

Warendorfer Straße 61
59302 Oelde

Geschäftszeiten

Mo - Fr:
08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten
Folgen Sie uns:

Lesen Sie täglich Neues und bleiben Sie immer auf den aktuellesten Stand!