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Grundsteuer – Fristverlängerung bis 31.01.2023

Es wurde bereits erwartet. Nun steht es fest, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert wird. Hintergrund ist, dass bis Anfang Oktober noch nicht einmal jeder dritte Immobilieneigentümer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat. Die Fristverlängerung bedeutet eine Entspannung für alle Beteiligten. Nicht nur für Privateigentümer, sondern auch für Steuerberater und die Finanzämter. Eine weitere Verlängerung soll es dann laut Finanzminister Christian Lindner nicht mehr geben. Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen bis Ende Januar 2023 nicht abgegeben haben, sollten bedenken, dass die Erklärungsabgabe mit einem Zwangsgeld erzwungen werden kann. Finanzämter können bei Nichtabgabe auch eine Schätzung vornehmen.

Rückläufige Baugenehmigungen: Die Zahl der Baugenehmigungen ist im August 2022 um 9,4 Prozent gegenüber August 2021 gesunken. Das ist nicht nur der vierte Rückgang in Folge, sondern auch der höchste. Die Ziele der Regierung, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen, geraten unter Druck. Die Gründe sind vielfältig. So führen die explodierenden Materialkosten und Energiepreise zu fehlender Planungssicherheit. Hinzu kommen die steigenden Bauzinsen, die mittlerweile knapp vier Prozent erreichen. Viele Bauherren können sich ein Bauvorhaben nicht mehr leisten und stellen ihre Projekte zurück oder stornieren die Verträge. Vor allem im Bereich der Einfamilienhäuser war der Rückgang mit 15,8 Prozent besonders hoch. Hier ist allerdings das Auslaufen des Baukindergeldes zum Jahresende 2021 zu berücksichtigen. Die Zahl der Baugenehmigungen gilt als Indikator für die Lage am Wohnungsmarkt. Bereits 2021 wurden nur 293.000 Wohnungen fertiggestellt. Eine ernüchternde Bilanz, die im Jahr 2022 voraussichtlich fortgesetzt wird.

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