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Klimaschutz-Sofortprogramm

Das Bundeskabinett hat am 23.06.2021 ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Investitionsvolumen von 8 Milliarden Euro beschlossen. Die größte Summe von 4,5 Mrd. Euro fließt in den Gebäudesektor. Damit sollen die nachgeschärften Klimaziele, die unter anderem bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgase um 65 Prozent vorsehen, erreicht werden. Vorher lag das Ziel bei 55 Prozent. Verstärkte Maßnahmen sind nun gefordert.

Fahrplan für 2022

Das Sofortprogramm ist Teil des neuen Bundeshaushaltes 2022. Die neue Bundesregierung soll sich damit im Herbst wieder befassen. Es ist eine Absichtserklärung und umfasst die folgenden Maßnahmen.

  • Energieeffiziente Gebäude: Die Bundesregierung möchte mit 4,5 Mrd. Euro die Energieeffizienz von Gebäuden in den nächsten beiden Jahren fördern. Ab 2023 sollen keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen gefördert werden.
  • Energieeffizienter sozialer Wohnungsbau: Eine weitere Milliarde soll für einen klimafreundlichen Sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Die Mittel sollen sowohl in die energetische Modernisierung als auch in energetisch hochwertige Neubaumaßnahmen fließen.
  • Überprüfung des Gebäudeenergiegesetztes: Es trat Ende 2020 in Kraft und legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen. Es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, Wärmedämmung und Hitzeschutz. Die Überprüfung des GEG wird auf Anfang 2022 vorgezogen.
  • Energiestandards anheben: Ab 2023 sollen alle Neubauten den Energiestandard Effizienzhaus-55 erfüllen. Ab 2025 soll der noch höhere Standard Effizienzhaus-40 gelten. Das heißt, dass Neubauten in Zukunft nur noch 40 Prozent der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen dürfen.

Abweichungen zum Entwurf

Gegenüber dem Entwurf von Anfang Juni wurden zahlreiche Maßnahmen im nun beschlossenen Programm gestrichen.

Die Pflicht, beim Neubau ab 2022 und bei einer umfangreichen Dachsanierung bei Bestandsgebäuden ab 2023 eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie zu installieren, steht nicht mehr im Programm. Auch das ursprünglich vorgesehene Förderprogramm für Wärmepumpen wurde gestrichen. Die Teilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter und Vermieter, die für hitzige Diskussionen gesorgt hat, fand ebenfalls nicht den Weg in das aktuelle Programm.

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