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Kündigung nach Zwangsversteigerung

Vier Tage nach der Zwangsversteigerung erhielt der Mieter einer Wohnung von seinem neuen Vermieter eine Eigenbedarfskündigung. Begründung: Der Sohn sollte aus Platzgründen in die Wohnung einziehen. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht, denn in seinem Mietvertrag befand sich eine Klausel, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen hatte. Der neue Eigentümer zog vor Gericht – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH, AZ VIII ZR 76/20) urteilte, dass der neue Vermieter rechtmäßig von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hätte. Zudem konnte er seinen Eigenbedarf stichhaltig begründen.

Weitere Immobilienurteile

Wohnungsbesichtigungen auch am Samstag: Steht im Mietvertrag, dass Wohnungsbesichtigungen werktags durchgeführt werden können, darf der Eigentümer auch am Samstag mit Interessenten zur Besichtigung kommen. Das Besichtigungsrecht am Samstag ergibt sich eindeutig aus dem Mietvertrag, und der Samstag ist ein Werktag. Das Recht der Mieter auf Unverletzlichkeit der Wohnräume ist dadurch nicht unverhältnismäßig verletzt.

Treppenhausreinigung: Gerade im Herbst verdrecken Laub und Matsch die Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern. Dann stellt sich mitunter die Frage, wer für die Treppenhausreinigung zuständig ist. Nach Angaben des deutschen Mieterbundes sind Mieter in Mehrfamilienhäusern verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Andernfalls kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen. Die entstandenen Kosten müssen vom Mieter übernommen werden. Jedoch muss der Eigentümer erst den Mieter auffordern, das Treppenhaus zu reinigen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen.

 

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