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Mieterhöhung muss nachvollziehbar sein

Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung die formalen Anforderungen an eine Mieterhöhung präzisiert. Demnach muss eine Mieterhöhung für den Mieter nachvollziehbar sein. Eine Einzelkostenaufstellung ist aber nicht erforderlich. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin gegen die Mieterhöhung geklagt, die mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage begründet wurde. Die Vorinstanzen hatten der Mieterin noch Recht gegeben. Sie bemängelten das Fehlen einer detaillierten Kostenaufstellung der einzelnen Gewerke. Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung nicht. Eine Mieterhöhung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Das war in diesem Fall gegeben.

Weitere Immobilienurteile

Unzulässige Jahresgebühr bei Bausparverträgen: Eine Bausparkasse erhob während der Ansparphase jeweils zu Jahresbeginn für jedes Bausparkonto eine Jahresgebühr in Höhe von 12 Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte dagegen – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Finanzinstitute während der Ansparphase keine Jahresentgelte erheben dürfen. Kunden können ihre bereits gezahlten Gebühren zurückfordern, sofern sie diese noch nicht erhalten haben.

Treppenhausreinigung: Gerade im Winter verdrecken Nässe und Matsch die Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern. Dann stellt sich mitunter die Frage, wer für die Treppenhausreinigung zuständig ist. Nach Angaben des deutschen Mieterbundes sind Mieter in Mehrfamilienhäusern verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Andernfalls kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen. Die entstandenen Kosten müssen vom Mieter übernommen werden. Jedoch muss der Eigentümer erst den Mieter auffordern, das Treppenhaus zu reinigen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann der Eigentümer eine Reinigungsfirma beauftragen.

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