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Schluss mit Abzocke beim Schlüsseldienst

Es grenzte oftmals an Betrug, was einige Schlüsseldienste in der Vergangenheit für das einfache Türöffnen verlangten. Mitunter mussten die Betroffenen mehrere Hundert Euro zahlen. Häufig wurden sie dabei noch von den Monteuren unter Druck gesetzt und konnten sich kaum wehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesem Treiben nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, wann von einer Zwangslage eines Verbrauchers auszugehen ist. Das einfache Ausgesperrtsein aus der Wohnung reicht aus, ohne dass weitere Merkmale wie ein eingeschalteter Herd oder ein Kind hinzukommen müssen. Wer in Zukunft mit überhöhten Forderungen konfrontiert wird, sollte nicht zahlen und stattdessen die Polizei rufen oder eine Anzeige erstatten.

Weitere Immobilienurteile

Gewerbemieten kürzen:  Im ersten Lockdown wurden Mieter von Gewerbeimmobilien regelmäßig für ihre Mietzahlungen zur Kasse geben, obwohl sie ihre Geschäfte schließen mussten. Im zweiten Lockdown hat sich die Rechtslage geändert. Der Gesetzgeber hat am 22.12.2020 beschlossen, dass behördlich angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, sofern die Geschäftsräume gar nicht oder mit erheblichen Einschränkungen genutzt werden können. Das sorgt bei Mietern für Erleichterung. Allerdings können nur diejenigen Mieter mit ihren Vermietern eine neue Vereinbarung treffen, die wirtschaftlich schwer von der Pandemie betroffen sind. 

Umwandlungsverbot“ für ETWs: Um eine weitere Verknappung des Wohnraumangebotes zu verhindern, möchte die Bundesregierung die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Damit soll in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verhindert werden, dass Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Zudem soll es einfacher werden, freie Grundstücke als Bauland auszugeben. Die Regelungen sollen bis 2025 gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor.

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