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Stufenmodell für CO2-Abgabe beschlossen

Nach langen Verhandlungen hat die Bundesregierung nun entschieden, die Vermieter ab 2023 an den CO2-Kosten zu beteiligen. Bisher mussten die Mieter diese Kosten alleine bezahlen. Ab 2023 tritt ein Stufenmodell in Kraft. Es gilt, je klimafreundlicher die Immobilie ist, desto niedriger fällt die Kostenbeteiligung für die Vermieter aus. Bei sehr schlecht gedämmten und klimaunfreundlichen Immobilien müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe bezahlen. Bei Nichtwohngebäuden soll eine 50 : 50 Aufteilung gelten. Hier soll bis Ende 2025 ein Stufenmodell entwickelt werden. Zudem wurde entschieden, die CO2-Klimaabgabe aufgrund der hohen Inflation ein Jahr später – zum 1.1.2024 statt zum 1.1.2023 – von 30 auf 35 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 zu erhöhen.

Weitere Immobilienurteile

Selbstnutzung einer geerbten Immobilie: Erben Familienangehörige eine Immobilie, müssen sie keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie die geerbte Immobilie unverzüglich zur Selbstnutzung beziehen und diese zehn Jahre nutzen. Für den Einzug haben sie sechs Monate Zeit. Was gilt aber, wenn sich der Einzug verzögert? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst entschieden, dass auch bei einem verspäteten Einzug unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftssteuer vorliegt. In dem zugrundeliegenden Fall konnte eine Erbin aufgrund von Renovierungsarbeiten und Handwerkermangel erst nach über einem Jahr die Immobilie beziehen. Daraufhin hatte die Finanzverwaltung die Erbschaftssteuerbefreiung zurückgezogen. Der BFH kippte nun das Urteil.

Kein Gasabschlag im Dezember: Gaskunden müssen im Dezember 2022 keine Abschlagszahlung bezahlen. Der Staat übernimmt direkt die Kosten. Das gilt auch für Fernwärmekunden. Die Höhe der übernommenen Abschlagszahlung bezieht sich auf den Monat September. Wer also im September einen niedrigeren Abschlag gezahlt hat, erhält auch eine niedrigere Einmalzahlung. Die Höhe des September-Abschlags lässt sich auf dem Bankkonto oder auf dem Portal des jeweiligen Gasanbieters einsehen.  
 

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